Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Verträge zwischen der Bama Schweiz AG (im Folgenden der „Verkäufer“) und ihren Kunden (im Folgenden der „Käufer“) gelten ausschliesslich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden die „AGB“). 
  2. Die Bedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und nicht mit Konsumenten. 
  3. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer. Die vom Käufer erworbenen Waren dürfen ausschliesslich innerhalb des Gebietes der Schweiz weiterveräussert werden. Eine Weiterveräusserung ausserhalb der Schweiz bedarf der vorherigen Genehmigung des Verkäufers. Etwaige Folgen aus einer Weiterveräusserung ausserhalb der Schweiz ohne Genehmigung sind vom Käufer zu tragen. Passivverkäufe bleiben uneingeschränkt möglich. Ein „Passivverkauf“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Kaufsache an einen Käufer ausserhalb der Schweiz verkauft werden darf, sofern dieser nicht durch aktive Werbe- oder Verkaufsförderungsmassnahmen des Käufers zum Kauf aufgefordert wurde.

 § 2 Auftrag, Angebot, Angebotsunterlagen

  1. Der Verkäufer hat zwei Wochen Zeit, um die Bestellung des Käufers verbindlich anzunehmen.
  2. Die Angebote des Verkäufers sind nicht verbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Der Verkäufer behält sich seine Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen, die er im Zusammenhang mit dem Angebot an den Käufer übergeben hat, vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer gestattet.

 § 3 Lieferungen, Lieferfristen, Lieferzeit, Abnahme

  1. Die Lieferzeit wird vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben.
  2. Die Einhaltung des Liefertermins durch den Verkäufer setzt voraus, dass die bestellten Waren verfügbar sind. 
  3. Verbindliche Liefertermine sind nur solche Termine, die auch explizit als verbindlich vereinbart worden sind. 
  4. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbare und unvermeidbare von aussen einwirkende Ereignisse (höhere Gewalt), die zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, berechtigen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird der Verkäufer bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich an den Käufer zurückerstatten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. 
  5. Der Käufer ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin die bestellte Kaufsache abzunehmen.
  6. Bei Annahmeverzug oder schuldhafter Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. 
  7. Falls nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Käufer die Gegenleistung nicht erbringen kann, kann der Verkäufer auf Vorauszahlung bestehen oder dem Käufer eine angemessene Frist ansetzen, innerhalb welcher der Käufer eine Sicherheit in Höhe der Gegenleistung zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 § 4 Gefahrenübergang, Transport, Verpackung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Liegt der Wert der Ware einer Lieferung über einem Betrag von CHF 350.- brutto erfolgt die Lieferung „frei Haus“.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer über.
  3. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt durch den Verkäufer.
  4. Im Falle einer Bestellung unter einem Warenwert von CHF 350.- brutto verrechnet der Verkäufer für die entstandenen Lieferkosten zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale.
  5. Der Transport erfolgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach Wahl des Verkäufers.
  6. Die Transportkosten werden vom Verkäufer getragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 § 5 Preise

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die am Tag der Lieferung ab Werk gültigen Preise des Verkäufers ausschliesslich Verpackung, Zölle, Versicherung und Transportkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Rechnung beinhaltet die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

 § 6 Zahlungsbedingungen, Verrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Rechnung ist innert 60 Tagen netto zu zahlen. 
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Preisnachlass: 3% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum; 2% bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Hinsichtlich des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt nur unter Vorbehalt der tatsächlichen Erfüllung. 
  4. Ohne die Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, Forderungen gegen den Verkäufer an Dritte abzutreten, zu verrechnen, oder die Kaufsache zurückzubehalten

 § 7 Mangelhaftung

  1. Die Haftung des Verkäufers für Mängel setzt voraus, dass der Käufer erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab der Ablieferung der Kaufsache, oder verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich beim Verkäufer angezeigt hat.
  2. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei geltend gemachten und festgestellten Mängeln der Kaufsache dem Käufer mängelfreien Ersatz zu liefern.
  3. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemässen Montage entgegensteht.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Kaufsache an den Käufer, sofern das Gesetz nicht längere Verjährungsfristen zwingend vorsieht.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel infolge von natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Behandlung nach dem Gefahrenübergang und unsachgemässer oder fehlender Wartung sowie durch den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel.
  6. Handelsübliche Abweichungen stellen keine Mängel der Kaufsache dar.

 § 8 Haftung

  1. Die Haftung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist für weitergehende Schäden, die nicht an der mangelhaften Kaufsache selbst entstanden sind, ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
  2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache, für die Haftung von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einschliesslich Körperschäden, sowie für die Haftung nach dem Gesetz über die Produktehaftpflicht; im Übrigen, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Verkäufer oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht oder ein Mangel arglistig vom Verkäufer verschwiegen wurde.
  3. Ebenso gilt die vorstehende Haftungsfreizeichnung nicht, sofern der Verkäufer schuldhaft seine Lieferungspflicht grundlegend verletzt. In diesem Falle ist die Haftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 § 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich vor, ein Eigentumsvorbehalt betreffend die Kaufsache in das entsprechende Register eintragen zu lassen, um bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen Eigentümer der Kaufsache zu bleiben.

 § 10 Schlussbestimmungen

  1. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Baden 1. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch am Sitz oder Wohnort des Käufers zu verklagen.
  2. Für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Schweiz. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
  3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  4. Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit ausschliesslich der Schriftform.
Stand: 01.10.2022